Neue Coronaschutzverordnung ab 4.3.22 mit wichtiger Erleichterung
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Die ab dem 04.03.2022 geltende Coronaschutzverordnung des Landes NRW enthält eine wichtige Erleichterung für unseren Sport:
Bei Veranstaltungen in Innenräumen bis 1.000 Personen kann bei 2G+ Regelung (Geimpft, Genesen MIT Test) auf die Maskenpflicht verzichtet werden (§ 3, Absatz 2 Nr. 5 auf Seite 5 der anliegenden PDF).
Mit Maskenpflicht ist der Zutritt auch für getestete, nicht geimpfte oder genesene Personen erlaubt (3G-Regel), siehe § 4 Absatz 1 Nr. 13 (Seite 7).