Neue Corona-Schutzverordnung ! Wichtige Mitteilung zum Spielbetrieb
Seit heute, 13.01.2022, gilt die neue Coronaschutzverordnung, die für den Spielbetrieb im HK BES wichtige Erleichterungen bereit hält:
Geboosterte Personen oder immunisierte Personen (2fach geimpft), die binnen 3 Monaten genesen sind, brauchen KEINEN Coronatest vorzuweisen.
Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
Diese Regel ist auch im Spielbetrieb zwingend umzusetzen und gilt für alle am Spielbetrieb beteiligte Personen.
Der Vorstand